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Jan Kohler

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Philosophie

Seit 2024: Wissenschaftlicher Mitarbeiter am GRK 2638: Normativität, Kritik, Wandel

2021-2023: M.A. Philosophie an der Universität Leipzig. Abschlussarbeit zu Walter Benjamins Kritik der Gewalt („Zur Gewalt des Rechts. Von der Kritik der Gewalt zur Kritik des Rechts“). Währenddessen Leitung von Tutorien zu den Einführungsvorlesungen zur praktischen und theoretischen Philosophie von Prof. Thomas Kater und Prof. Sebastian Rödl.

2020 - 2021: Studium der Philosophie an der Universität Leipzig

2016 - 2020: B.Sc. International Physics Studies Program an der Universität Leipzig. Abschlussarbeit am Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung zum Verhalten von Kippelementen in komplexen Netzwerken.

2012 - 2016: B.Eng. Internationales Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule Bremen.

Recht und Natur: Versuch einer ästhetischen Rechtskritik

Dieses Projekt beginnt mit der Beobachtung, dass in den derzeitigen Debatten zu Rechten der Natur das Verhältnis von Recht und Natur als solches in den Vordergrund tritt. Im Angesicht der Klimakrise wird hier der bloße Objektstatus der Natur im Recht problematisiert. Die Natur soll, so die den Rechten der Natur zugrundeliegende Forderung, nicht länger bloßes Objekt der freien Verfügung durch Rechtssubjekte sein. Rechtliche Naturverhältnisse in Form von Subjekt-Objekt-Relationen sind hierin als wesentlicher Treiber einer Zerstörung der Natur anerkannt. Der Forderung nach der Überwindung dieser Verhältnisse wird dadurch begegnet, dass die Natur als Ganze oder aber natürliche Entitäten in zunehmend vielen Rechtsordnungen zum Rechtssubjekt erklärt werden. Als Rechtssubjekt soll die Natur rechtlichen Schutz erfahren und so grundlegend andere rechtliche Naturverhältnisse eingerichtet werden.

Ausgehend von den Rechtsphilosophien insbesondere Kants und Hegels soll in diesem Projekt die Unterscheidung von Recht und Natur als rechtskonstitutiv herausgearbeitet werden. Das Recht konstituiert sich dadurch, dass es sich von der Natur unterscheidet. Damit ist die Natur keineswegs ein bloßes Außerhalb des Rechts, das in Form einer Ausweitung des Rechts in das Recht integriert werden kann, sondern ist als das Andere des Rechts immer schon Teil des Rechts. Ist die Unterscheidung von der Natur jedoch in diesem Sinne rechtskonstitutiv, so lässt sich dieses Verhältnis nicht durch eine bloße Ausweitung des Status des Rechtssubjekts überwinden. Der Widerspruch von Recht und Natur liegt tiefer - er liegt in der Form des Rechts selbst begründet.

Die Überwindung dieses Widerspruchs von Recht und Natur erfordert somit ein Heraustreten aus der Sphäre des Rechts. Die Möglichkeit eines solchen Heraustretens bieten ästhetische Naturverhältnisse.Ästhetische Naturverhältnisse werden in diesem Projekt gleichzeitig als mögliche andere Form von Naturverhältnissen als auch als wesentlich Kritik bestehender Naturverhältnisse verstanden. Durch diesen doppelten Charakter ermöglicht die Betrachtung ästhetischer Naturverhältnisse eine immanente Kritik des Rechts, die dieses übersteigt, ohne dem Recht bloß äußerlich zu sein. Dieser doppelte Charakter ästhetischer Naturverhältnisse soll in Betrachtung der ästhetischen Theorien insbesondere Kants, Hegels und Adornos herausgearbeitet werden.

Ausgehend von einer solchen (ästhetischen) Kritik des Rechts versucht dieses Projekt, den radikalen Gehalt der Forderung nach Rechten der Natur herauszuarbeiten, der auf eine Überwindung des für die Form des Rechts wesentlichen Widerspruchs von Recht und Natur abzielt. Auf diese Weise verweisen ästhetische Naturverhältnisse auf eine wesentlich andere Form des Rechts. Die Untersuchung einer solchen anderen Form des Rechts stellt den Fluchtpunkt des Forschungsprojektes dar.

Forschungsinteressen

Rechtsphilosophie, Sozialphilosophie, Ästhetik, Deutscher Idealismus, Kritische Theorie.




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